September 2014

This post was contributed by Lydia Brücklmeier, Associate, Norton Rose Fulbright LLP (München) and Miriam Schröter, Trainee, Norton Rose Fulbright LLP (Frankfurt a.M.)

Auch im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen darf ein Arbeitnehmer nicht wissentlich falsche, geschäftsschädigende Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen und über digitale Medien verbreiten oder verbreiten lassen. Anders ist dies jedoch bei sachlicher