The German Whistleblower Protection Act (Hinweisgeberschutzgesetz) obliges employers to set up an internal reporting channel for information on legal violations. The transition period for implementing the obligation ends on 17 December 2023. As a result, small and medium-sized companies with 50 or more employees must also by this time have a corresponding reporting

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, einen internen Meldeweg für Hinweise auf Rechtsverstöße einzurichten. Die Übergangsfrist für vollständige Umsetzung der Verpflichtung endet am 17. Dezember 2023. Damit müssen auch kleine und mittlere Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Meldesystem eingerichtet haben. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.

Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen, die Arbeitgeber