Unternehmen in der Europäischen Union sollen künftig dazu verpflichtet sein, ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer einzuführen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in einem Urteil vom 14.05.2019, dass alle Mitgliedstaaten von Arbeitgebern einfordern müssen, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit