Einmal ist keineswegs kein Mal!
Mit Beschluss vom 6. Juni 2018 (Az.: 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14), veröffentlicht am 13. Juni 2018, verwarf das BVerfG die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu sachgrundlosen Befristungen und bestätigt die Verfassungsmässigkeit deren Beschränkung durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Da rund 9% aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland