Um Arbeitsplätze zu schützen und die infolge der Corona-Krise von einem Arbeitsausfall betroffenen Unternehmen zu unterstützen, hat die deutsche Regierung Erleichterungen bei der Kurzarbeit beschlossen. Rückwirkend zum 1. März 2020 können Betriebe bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen, wenn ein Zehntel (statt bisher 1/3) ihrer Beschäftigten von einem Arbeitsausfall wegen der Epidemie betroffen ist.