systematische Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) veröffentlichte nun die Entscheidungsgründe zu seiner vielbeachteten Entscheidung vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21). Nunmehr ist klar, dass die Arbeitszeiterfassung als grundlegende Pflicht des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gilt und verbindlich zu beachten ist. Bei wichtigen Detailfragen müssen Arbeitgeber jedoch noch auf die Klarstellung durch den Gesetzgeber warten.
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Unternehmen in der Europäischen Union sollen künftig dazu verpflichtet sein, ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer einzuführen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in einem Urteil vom 14.05.2019, dass alle Mitgliedstaaten von Arbeitgebern einfordern müssen, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit