Nach einer vorläufigen Einigung zwischen den EU-Institutionen (Az. EMPL_AG(2026)787916) ist eine spürbare Entlastung bei grenzüberschreitenden Kurzaufenthalten vorgesehen: Für Geschäftsreisen und kurzfristige Einsätze von bis zu drei Arbeitstagen innerhalb eines 30‑Tage‑Zeitraums soll künftig keine A1‑Bescheinigung mehr erforderlich sein – mit Ausnahme des Baugewerbes. Für Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Reduzierung des administrativen Aufwands und der