Mit einer Entscheidung vom 6. September 2018 stärkte der EuGH (C-527/16) die Bedeutung der sozialversicherungsrechtlichen A1-Bescheinigung. Zur Vermeidung doppelter Sozialversicherungsbeiträge in zwei verschiedenen EU-Staaten bescheinigt dieses Entsendeformular, welches Sozialsystem für einen Versicherten zuständig ist. Die A1-Bescheinigung ist selbst bei sehr kurzen Dienstreisen ins Ausland erforderlich und zwar sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.