BAG: Der geplante Kurswechsel des Sechstens Senats

Der für Insolvenzsachen zuständige Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 in dem Verfahren 6 AZR 157/22 (B) angekündigt, seine Rechtsprechung aufzugeben, wonach eine im Rahmen einer Massenentlassung nach § 17 Abs. 1 KSchG ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, wenn im Zeitpunkt ihrer Erklärung eine