Die Vergütung von Betriebsräten soll Arbeitgebern Geld sparen und gleichzeitig eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sicherstellen. Der Bundesgerichtshof macht in einer jüngeren Entscheidung strenge Vorgaben zur deren Rechtmäßigkeit (BGH, 10.01.2023 – 6 StR 133/22) und schließt eine mögliche Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Untreue bei überhöhten Entgelten nicht aus. Arbeitgeber sollten diese Entscheidung zum Anlass nehmen, ihre bisherige Vergütungspraxis