Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Sachverhalt

Die Parteien streiten um eine

A provision in a collective agreement provision which, irrespective of individual working hours, requires that overtime is only payable where an individual exceeds the regular working hours of a full-time employee treats part-time employees less favourably than comparable full-time employees on the grounds of their part-time status. Unless justified by objective reasons, any unequal treatment

Der ordentlich gekündigte und freigestellte Arbeitnehmer unterlässt in der Regel nicht böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist kein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.

Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Anrechnung böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienstes auf Verzugslohnansprüche. Der Kläger war als Senior Consultant seit November 2019 bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis

An employee who is duly dismissed and released from their duties is not generally considered as intentionally failing to seek other income by not entering into another employment relationship before the end of their notice period.

Facts

The parties were in dispute over the defendant’s deduction of “omitted alternative income” from the employee’s claims for

On 5 May 2025, the leaders of the CDU, CSU and SPD parties signed the coalition agreement for the 21st legislative period of the German Bundestag. The agreement contains various employment law initiatives, including some concrete proposals. The following announcements are of particular interest to employers:

Minimum wage

The coalition parties will maintain the statutory

Am 5. Mai 2025 unterzeichneten die Parteiführungen von CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Dieser enthält verschiedene arbeitsrechtliche Maßnahmen, darunter auch einige besonders konkrete Vorhaben. Vor allem für Arbeitgeber könnten die folgenden Ankündigungen von besonderem Interesse sein.

Mindestlohn

Die Koalitionsparteien „stehen zum gesetzlichen Mindestlohn“. Wie erwartet soll der

In einer überaus praxisrelevanten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, 12.02.2025 – 5 AZR 127/24) zur Frage der Anrechnung anderweitigen Verdienstes während einer Freistellung Klarheit geschaffen: Der ordentlich gekündigte und freigestellte Arbeitnehmer unterlässt in der Regel nicht böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist kein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.

Sachverhalt

Die Parteien streiten um die

In 2025, new legislation will be introduced into German employment law bringing numerous changes for Human Resources Managers to note.

New legislation coming into force

Social insurance calculation factors

The factors for calculating the levels in the social insurance system were adjusted on 1 January 2025. The current rates and limits can be found

Das deutsche Arbeitsrecht bringt im Jahr 2025 zahlreiche Neuerungen und geplante Änderungen, die Personalverantwortliche kennen sollten.

Neuerungen

Rechengrößen der Sozialversicherung

Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wurden die Rechengrößen in der Sozialversicherung turnusgemäß an die Einkommensentwicklung angepasst. Die aktuellen Rechengrößen finden sie hier. Der gesetzliche Mindestlohn wurde auf € 12,82 angehoben. Die Jahresverdienstgrenze für