Um Arbeitsplätze zu schützen und die infolge der Corona-Krise von einem Arbeitsausfall betroffenen Unternehmen zu unterstützen, hat die deutsche Regierung Erleichterungen bei der Kurzarbeit beschlossen. Rückwirkend zum 1. März 2020 können Betriebe bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen, wenn ein Zehntel (statt bisher 1/3) ihrer Beschäftigten von einem Arbeitsausfall wegen der Epidemie betroffen ist. Wird die Kurzarbeit bewilligt, erstattet die Agentur für Arbeit einerseits durch das Kurzarbeitergeld 60% (bzw. bei Beschäftigten mit Kindern 67%) des Verdienstausfalls und übernimmt – das ist neu – zu 100% die Sozialversicherungsbeiträge. Diese mussten bisher auch im Fall der Kurzarbeit von den Arbeitgebern getragen werden. Neu ist auch, dass Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer beantragt werden kann.

Infolge einer Antragsflut sind die Agenturen für Arbeit aktuell überlastet. Gleichwohl macht es Sinn, einen Antrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, um im Nachgang die finanziellen Leistungen erhalten zu können.