Nach mehreren Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren hat der deutsche Gesetzgeber das Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird die EU-Whistleblower-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) umgesetzt; entsprechende Gesetzgebungsverfahren sind in vielen EU-Ländern noch auf dem Weg. Mit einem Inkrafttreten ist ca. Mitte Juni 2023 zu rechnen. Unternehmen sind nun in der Pflicht, innerhalb kürzester Zeit eine interne Meldestelle zu errichten und entsprechende Prozesse zu etablieren. Was Unternehmen jetzt beachten müssen, erläutern wir hier.