Sichert ein Vorgesetzter einem Arbeitnehmer kurz vor Ende der Probe- und Wartezeit die Übernahme zu und kündigt anschließend im Namen des Arbeitgebers während der Probezeit, kann die Kündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB unwirksam sein.
Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Probezeitkündigung. Der Kläger trat am 15.06.2023 in ein Arbeitsverhältnis mit