In einer überaus praxisrelevanten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, 12.02.2025 – 5 AZR 127/24) zur Frage der Anrechnung anderweitigen Verdienstes während einer Freistellung Klarheit geschaffen: Der ordentlich gekündigte und freigestellte Arbeitnehmer unterlässt in der Regel nicht böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist kein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.
Sachverhalt
Die Parteien streiten um die