Das deutsche Arbeitsrecht bringt im Jahr 2024 zahlreiche Neuerungen und geplante Änderungen, die Personalverantwortliche kennen sollten.
Neuerungen
Zum 1. Januar 2024 wurden die Rechengrößen in der Sozialversicherung turnusgemäß an die Einkommensentwicklung angepasst. Die aktuellen Rechengrößen finden sie hier. Der gesetzliche Mindestlohn wurde auf € 12,41 angehoben. Die Jahresverdienstgrenze für Minijobber liegt 2024 bei €